Fanat hat geschrieben:
Reifengröße 215/75R15

die habe ich auch.
zur Eintragung aber diese Artikel aus autosieger.de:
http://www.autosieger.de/article9127.html
dann gibt es bei
http://www.tuv.com noch einen Flyer als pdf, darin steht:
Bereifung
In den Feldern 15.1 bis 15.3
werden Angaben zu einer
Reifengröße auf der Achse 1
(15.1) bis Achse 3 (15.3) eingetragen.
Die eingetragene
Reifengröße ist eine aus
einer Liste von möglichen
Reifengrößen, die in der
Betriebserlaubnis-/ bzw.
EG-Typgenehmigung genannt
sind.
Andere als die in der
Zulassungsbescheinigung Teil
I angegebenen Bereifungen
können ohne zusätzliches
Gutachten oder Änderungsabnahme
verwendet werden,
sofern sie in der Liste
(Typgenehmigung) der möglichen
Reifengrößen enthalten
sind.Für Bereifungen, die nicht im
Rahmen der Betriebserlaubnis-/
Typgenehmigung genannt
sind, ist ein zusätzliches Gutachten
oder eine Änderungsabnahme
erforderlich.
Bayern ist doch noch Deutschland oder?

Dann müssten auch die Regelungen von TÜV-Süd
dort ihre Gültigkeit haben.
Aber vielen Dank Dimitri für diesen Hinweis. Ich werde mich auf jeden Fall mit § wappnen, bevor
ich das nächste Mal zur HU muß. Bzw. dies gleich tun, im Falle einer Kontrolle.
Stefan