TÜV- Eintragung ?!

rund um die Rad-Reifen-Kombinationen

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Fanat
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TÜV- Eintragung ?!

Beitrag von Fanat »

Hallo!
Heute habe ich streit mit TÜV gehabt. Die verlangen eine TÜV-Eintragung für die Reifen, die im ABE von Dotz-Felgen schon drin sind.
Also: die Felgen braucht man nicht eintragenlassen aber die Reifen schon. Punkt 11B im Gutachten. Ich finde es als eine richtige abzockerei!!! pl,,

Reifengröße 215/75R15
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hochsal
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Re: TÜV- Eintragung ?!

Beitrag von hochsal »

das kommt bestimmt auch auf den Tüv prüfer drauf an?

gruß Jens
Lada Niva 1,7 Bj 2007 E4 1900kg AHK
21214
Unifit Kat
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Mucke77
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Re: TÜV- Eintragung ?!

Beitrag von Mucke77 »

Bei mir war dies aber auch so pl,,
Lada Niva fahren ist eine Lebenseinstellung , kein Modegag !!
Fehlende Leistung wird durch Wahnsinn des Fahrers ersetzt!!
Lada Niva Bj. 2007 (Fahrwerk, HA 100% Vaccum Sperre & verkürztes Verteilergetriebe)
Jeep Rubicon JK Unlimited Bj.2009 (mit viel drum herum)
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sputnik
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Re: TÜV- Eintragung ?!

Beitrag von sputnik »

Fanat hat geschrieben: Reifengröße 215/75R15
:shock: :shock: die habe ich auch.

zur Eintragung aber diese Artikel aus autosieger.de:

http://www.autosieger.de/article9127.html

dann gibt es bei http://www.tuv.com noch einen Flyer als pdf, darin steht:

Bereifung

In den Feldern 15.1 bis 15.3
werden Angaben zu einer
Reifengröße auf der Achse 1
(15.1) bis Achse 3 (15.3) eingetragen.
Die eingetragene
Reifengröße ist eine aus
einer Liste von möglichen
Reifengrößen, die in der
Betriebserlaubnis-/ bzw.
EG-Typgenehmigung genannt
sind. Andere als die in der
Zulassungsbescheinigung Teil
I angegebenen Bereifungen
können ohne zusätzliches
Gutachten oder Änderungsabnahme
verwendet werden,
sofern sie in der Liste
(Typgenehmigung) der möglichen
Reifengrößen enthalten
sind.
Für Bereifungen, die nicht im
Rahmen der Betriebserlaubnis-/
Typgenehmigung genannt
sind, ist ein zusätzliches Gutachten
oder eine Änderungsabnahme
erforderlich.

Bayern ist doch noch Deutschland oder? :mrgreen: Dann müssten auch die Regelungen von TÜV-Süd
dort ihre Gültigkeit haben.

Aber vielen Dank Dimitri für diesen Hinweis. Ich werde mich auf jeden Fall mit § wappnen, bevor
ich das nächste Mal zur HU muß. Bzw. dies gleich tun, im Falle einer Kontrolle.

Stefan
Stark ond groß durch Spätzle mit Soß


MB 207D Camper Bj. 1985
Ford Mondeo TD-IC (oder so) Bj. 2010
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tiny
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Re: TÜV- Eintragung ?!

Beitrag von tiny »

hat es was mit den auflagen in der abe zu tun?
steht ja immer ganz hinten in der tabelle in der fahrzeugtyp und reifengröße aufgelistet ist...also die buchstaben/zahlen kombinationen zb A02
in diesem falle:
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.


sprich: letztendlich muß die montage, trotz daß die Felge eine ABE besitzt, vom Tüv oder der Dekra abgesegnet werden.

der hohn in deinem fall ist das man die felgen nicht eintragen muß (änderung von 16 auf 15 zoll) aber die reifen welche letztendlich im gutachten freigegeben sind schon...
wird warscheinlich damit was zu tun haben das die FElge die Felge bleibt...also die ist immer gleich aber die reifen haben unterschiedliche umfänge jeh nach hersteller...
auch wenn immer 215/75R15 drauf steht kann das ordentlich varieren.. denkt euch einfach mal n normales straßenprofil und dann die grobstoller die ich habe...das macht etwa 2cm im durchmesser aus...also etwa 6cm im umfang.... jeh nach reifen kann das schon über der toleranzschwelle liegen da der tacho dann nachgeht.

ich denke das ist der knackpunkt
bei motoradreifen war oder ist(???) das noch schlimmer..da durfte nur der reifen xyz der eingetragen war auch montiert werden...also herstellerbezogen!
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