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Keine Rad-Reifen Kombination Eintragung
Verfasst: 6. Dezember 2024, 19:55
von Dmitry
Hallo Nivafreunde, ich bin heute zu einem Problem gestoßen meine Dotz Pharao Felgen einzutragen. Der Prüfer meinte mir fehlt die EG Typgenehmigung in meinen KFZ Papieren. Also im Fahrzeugschein unter 17. Merkmal zur Betriebserlaubnis steht ein E . und unter K keine Angaben. In dem Fall keine Eintragung mit dem ABE möglich. Heute Abend habe ich in den Fahrzeugbrief des Vorbesitzers reingeschaut und unter K. stand die Nummer des Betriebsergebnis die der Prüfer brauchte. Meine Frage ist, ist bei der Zulassungstelle ein Fehler unterlaufen oder gibt es andere Gründe dafür?
Re: Keine Rad-Reifen Kombination Eintragung
Verfasst: 6. Dezember 2024, 22:25
von beckerlaisa
Hallo Dmitry,
also wenn die nötigen Daten im Brief des Vorbesitzer stehen, dann würde ich an Deiner Stelle damit wieder zum Prüfer gehen, eine Technische Änderung ausstellen lassen für die Eintragung der Felgen, und damit dann zur Zulassungsstelle, um es eintragen zu lassen.
Das nehme ich so an. Der Weg erst zum Prüfer und dann zur Zulassungsstelle ist auf jeden Fall der einfachere Weg, als zuerst die Zulassungsstelle mit dem alten Brief zu konfrontieren, das Betriebsergebnis eintragen zu lassen und dann zum Prüfer zu gehen.
Grüße,
Mathias
Re: Keine Rad-Reifen Kombination Eintragung
Verfasst: 7. Dezember 2024, 12:26
von Dmitry
Ja, nur der alte Brief ist ungültig, der Prüfer kann damit nichts anfangen ,sagt er zumindest. Montag mache ich mich auf den Weg zur Zulassungsstelle und frage erstmal was das soll.
Danke
Re: Keine Rad-Reifen Kombination Eintragung
Verfasst: 7. Dezember 2024, 12:32
von Dmitry
Dan habe ich irgendwo im Internet gelesen das sowas wegen verschlechterten Abgaswerten passieren kann. Jemand sowas schon gehabt ?
Re: Keine Rad-Reifen Kombination Eintragung
Verfasst: 7. Dezember 2024, 18:26
von ArneK
Wenn im alten Brief eingetragen, dann wurde es falsch bzw. nicht übertragen. Versuch es mal mit beiden Briefen bei der Zulassungsstelle ob sie es korrigieren.
Thema Bereifung in Verbindung mit Abgasnorm gibt es tatsächlich! Kenne ich persönlich aber nur ab Werk, bei einem bereits zugelassenen Fahrzeug wäre mir das neu.
Re: Keine Rad-Reifen Kombination Eintragung
Verfasst: 10. Dezember 2024, 21:27
von Heisseluft
Wenn sich der Abrollumfang des Reifens um mehr als 8% vergrößert, bedarf es eines neuen Abgasgutachtens (nicht verwechseln mit Abgasuntersuchung).
Ganz findige Prüfer fordern dann auch zusätzlich ein Bremsgutachten....und haben sogar Recht...
Das ist ein "bekanntes Problem" in der Jeep-Szene, deshalb wird dann die Ratio angepasst...nur bleibt dann trotzdem das Problem mit der Bremse...
Re: Keine Rad-Reifen Kombination Eintragung
Verfasst: 11. Dezember 2024, 04:00
von Beddong
Dmitry hat geschrieben: 6. Dezember 2024, 19:55
Heute Abend habe ich in den Fahrzeugbrief des Vorbesitzers reingeschaut und unter K. stand die Nummer des Betriebsergebnis die der Prüfer brauchte.
Was steht denn da? Wenn es keine e-Nummer ist, ist es eine Einzelzulassung und damit wird aus der §19 eine §21 Eintragung. Macht technisch keinen unterschied, allerdings preislich.
Re: Keine Rad-Reifen Kombination Eintragung
Verfasst: 11. Dezember 2024, 13:50
von Dmitry
Genau so ist es. Aber warum wurde es geändert? Der Grund ist unbekannt laut Zulassungstelle, die konnten mir keine Auskunft geben. Die Reifen habe ich jetzt per Einzelabnahme eintragen lassen.
Beddong hat geschrieben: 11. Dezember 2024, 04:00
Dmitry hat geschrieben: 6. Dezember 2024, 19:55
Heute Abend habe ich in den Fahrzeugbrief des Vorbesitzers reingeschaut und unter K. stand die Nummer des Betriebsergebnis die der Prüfer brauchte.
Was steht denn da? Wenn es keine e-Nummer ist, ist es eine Einzelzulassung und damit wird aus der §19 eine §21 Eintragung. Macht technisch keinen unterschied, allerdings preislich.
Re: Keine Rad-Reifen Kombination Eintragung
Verfasst: 11. Dezember 2024, 14:21
von ToSch
es wird echt immer schlimmer ...
Re: Keine Rad-Reifen Kombination Eintragung
Verfasst: 11. Dezember 2024, 15:00
von Beddong
Nein, der Grund ist nicht unbekannt, sondern eine Paradebeispiel unserer Überbürokratisierung! Aber, das hat auch Vorteile, denn die Bürokratie spielt sich ja bekanntlich gerne selber aus...siehe Selbstbestimmungsgesetz...Wenn Du eine Einzelabnahme als Zulassungsgrundlage hast, kannst Du, mit dem richtigen Prüfer, auch mit neueren Fahrzeugen lecker, Schindluder treiben und durch die Hintertür Sachen eintragen lassen (und das völlig legal) die man mit einer EG Typengenehmigung nicht so einfach hin bekommt, da das Fahrzeug ja keinem geprüften Typen entspricht, sondern mit Einzelabnahme auf die Straße gekommen ist, die wiederum nur den gesetzlichen Grundlagen entsprechen muss, die zum Zeitpunkt der Zulassung gültig waren.
Zu gut deutsch...ich liebe diese Kisten, die offiziell keine Kiste sind, sondern auch ein Sack sein können, wenn sie sich danach fühlen.

Re: Keine Rad-Reifen Kombination Eintragung
Verfasst: 11. Dezember 2024, 17:18
von Bronx.1965
Zu gut deutsch...ich liebe diese Kisten, die offiziell keine Kiste sind, sondern auch ein Sack sein können, wenn sie sich danach fühlen.
Den Spruch rahme ich mir ein!

Re: Keine Rad-Reifen Kombination Eintragung
Verfasst: 14. Dezember 2024, 08:30
von ArneK
Bronx.1965 hat geschrieben: 11. Dezember 2024, 17:18
Zu gut deutsch...ich liebe diese Kisten, die offiziell keine Kiste sind, sondern auch ein Sack sein können, wenn sie sich danach fühlen.
Den Spruch rahme ich mir ein!
Oh man, der ist wirklich gut!

Re: Keine Rad-Reifen Kombination Eintragung
Verfasst: 19. Februar 2025, 09:50
von Mikep500
Hab gestern auch Dotz mit 205/70r15 eintragen lassen.
War auch 21 er Abnahme nötig. Technisch alles kein Problem.
Es war ihm aber sichtlich peinlich, daß er mir dafür 173 Euro abnehmen mußte. (TÜV SÜD)
Macht alles keinen Spaß mehr.
Re: Keine Rad-Reifen Kombination Eintragung
Verfasst: 19. Februar 2025, 11:31
von Andre_as
Danke, gut zu wissen wie die Gebühr in Zusammenhang Felge-Reifen-Kombi und 21er jetzt ist.
Re: Keine Rad-Reifen Kombination Eintragung
Verfasst: 20. Februar 2025, 09:18
von Ludmilla
Ich habe keine Ahnung, was viele von Euch für Probleme mit den Rad-/Reifenkombinationen haben. Ich persönlich fahre von Anfang an, seit 2018, die Dotzfelgen mit 205/75 R 15. Da hat sich noch niemals ein Prüfer dran gestört. Der hat denen noch nicht einmal besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Nee, die sitzen einfach dran.
Ich habe hier das LADA-Rundschreiben, in dem steht: Teilegutachten 366-0491-05 MURD/N3 den Fahrzeugpapieren beilegen. Radabdeckungen erforderlich, Auflagen des Gutachtens beachten. Abnahme durch den TÜV nach § 19 Abs. 3 StVZO nicht erforderlich.
Damit ist doch alles gesagt, oder nicht? Bei der Montage der Radabdeckungen ist auf ausreichend Korrosionsschutz zu achten! Bzgl. der Radabdeckungen, welche ich nicht habe, hatte mein Prüfer gesagt, dass das auch ohne noch okay ist. Selbst eine 215er-Bereifung würde er noch durchwinken.
Gruß Ludmilla