Besteuerung mit LPG
Moderator: christian@nivatechnik.de
Besteuerung mit LPG
Hallo,
ich habe gerade mal den Besteuerungsthread vom vergangenen Jahr gelesen, dort aber nichts über LPG gefunden.
Meine Frage: Zahlt irgendein LPG-ler mit EZ nach 7/2009 weniger als die 260 Euro jährliche KFZ-Steuer?
Falls ja, wäre bei mir was schief gelaufen bei der Festsetzung. Ich wurde mit den üblichen 260.- Euro festgesetzt - mein Gas-Werkstatt-Meister ist aber der Meinung, dass Autogas-Fahrzeuge aufgrund der CO2-Reduzierung in der Steuer runtergehen.
ich habe gerade mal den Besteuerungsthread vom vergangenen Jahr gelesen, dort aber nichts über LPG gefunden.
Meine Frage: Zahlt irgendein LPG-ler mit EZ nach 7/2009 weniger als die 260 Euro jährliche KFZ-Steuer?
Falls ja, wäre bei mir was schief gelaufen bei der Festsetzung. Ich wurde mit den üblichen 260.- Euro festgesetzt - mein Gas-Werkstatt-Meister ist aber der Meinung, dass Autogas-Fahrzeuge aufgrund der CO2-Reduzierung in der Steuer runtergehen.
Gorbi, der Differential-Schredderer und Steckachsen-Killer
Niva 21214 Bj. 2009, LPG, XXL-Lager, geliftet, gevogelt, gedeaxt, geprotrackt, geihztet, gekratzt und gebeult.
!Niva-Fahrer sind netter!
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- Sebastian / endurofant
- Beiträge: 6344
- Registriert: 4. Oktober 2004, 20:08
Re: Besteuerung mit LPG
Meines Wissens nach wird immer noch das schlechtere Abgas besteuert. Du kannst ja auch weiterhin mit Benzin fahren.
nicht mehr aktiv, aber jederzeit zu erreichen unter:
sebastian@niva-stammtisch.de
https://www.youtube.com/user/NivaWiki
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- christian@nivatechnik.de
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Re: Besteuerung mit LPG
Nur bei LPG-Einbau vor EZGorbi hat geschrieben:Meine Frage: Zahlt irgendein LPG-ler mit EZ nach 7/2009 weniger als die 260 Euro jährliche KFZ-Steuer?
Gruß christian@nivatechnik.de
21011 Bj.77+78/21044 Bj.96/2108 Bj.97/2109 Bj.96/2121 Bj.91+11/Ford SN95 Bj.96/U3Bj.04/Thunderbird Bj.65/Oldsmobile Delta88 Bj.69
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- Schraubfix
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Re: Besteuerung mit LPG
Hat der Haase1970 andere Besteuerung mit LPG? (Signatur angekuckt))
Grüße....Micha
"Einmal Werkzeugmacher-immer Werkzeugmacher!" (Norbert Blüm) ******** Lada Niva 1700 SPi '96 ******** Lada 2102 '78 (Dornröschen) ******** usw.
"Einmal Werkzeugmacher-immer Werkzeugmacher!" (Norbert Blüm) ******** Lada Niva 1700 SPi '96 ******** Lada 2102 '78 (Dornröschen) ******** usw.
Re: Besteuerung mit LPG
Stiimt, hab auch gerade den Bericht von Haase 1970 gesucht. Irgendwo in den tiefen des Forums hatte er davon berichtet, dies ist eine Aussage: http://nivatechnik.de/viewtopic.php?f=1 ... 09#p115109 ziemlich weit unten, und hier auch noch mal: http://nivatechnik.de/viewtopic.php?f=1 ... 56#p112256. Nachgerüstete BRC Anlage und nachträglich Umgeschlüsselt.
Peter
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Ford F-150 5,0 V8, Ford Transit Custom L2 2.0D ecoblue, Fendt Joker E 410, Kymco New Downtown 350 TCS
- gewaltschrauber
- Beiträge: 2721
- Registriert: 2. August 2004, 22:13
Re: Besteuerung mit LPG
Es kommt wohl auch auf das zuständige Finanzamt an. In D ist ja nicht alles gleich.
AW: Besteuerung mit LPG
Also ich glaube verstanden zu haben, dass solange beide Kraftstoff tanks zur Verfügung stehen, also Bivalenter Betrieb die ungünstige Besteuerung angwendet wird. Bei Verkleinerung des Benzintanks und somit monovalenter Betrieb mit LPG erfolt die Besteuerung nach den besseren Werten.
Re: Besteuerung mit LPG
Warum den Benzintank verkleinern, wenn der LPG-Unterflurtank nominell grösser ist wie der serienmäßige Benzintank??
Peter
Peter
Ford F-150 5,0 V8, Ford Transit Custom L2 2.0D ecoblue, Fendt Joker E 410, Kymco New Downtown 350 TCS
AW: Besteuerung mit LPG
Verkleinerter Benzintank damit der Betrieb, außer zum Warmfahren ausschließlich mit LPG erfolgt. So hat es mein Umruster mir erklärt.
- gewaltschrauber
- Beiträge: 2721
- Registriert: 2. August 2004, 22:13
Re: Besteuerung mit LPG
Ich zahle 194,00€ Steuer.
-
haase1970
Re: Besteuerung mit LPG
Morgen!
Also: Vergünstigung wird ausschließlich an Fzg. angewandt, die nach CO-Ausstoß berechnet werden.
Hierzu wird seitens des LPG-Anlagenherstellers ein Gutachten (AGU) für die eingebaute Anlage erstellt, dieses Gutachten enthält eine Berechnung mit einem Faktor (z.B. 0,94), um welchen dann nach Abnahme der Anlage im Fzg. durch den TÜV die Papiere geändert und daraufhin die Steuer angepasst wird.
Also: Vergünstigung wird ausschließlich an Fzg. angewandt, die nach CO-Ausstoß berechnet werden.
Hierzu wird seitens des LPG-Anlagenherstellers ein Gutachten (AGU) für die eingebaute Anlage erstellt, dieses Gutachten enthält eine Berechnung mit einem Faktor (z.B. 0,94), um welchen dann nach Abnahme der Anlage im Fzg. durch den TÜV die Papiere geändert und daraufhin die Steuer angepasst wird.
AW: Besteuerung mit LPG
gewaltschrauber hat geschrieben:Ich zahle 194,00€ Steuer.
Mal schauen ob ich das in Frankfurt auch hinbekomme. Was hast Du dem Finanzamt vorgelegt?
- gewaltschrauber
- Beiträge: 2721
- Registriert: 2. August 2004, 22:13
Re: AW: Besteuerung mit LPG
Das Fahrzeug ist von anfang an auf LPG von Lada D umgebaut worden. Die Zulassung hat der Händler übernommen.raa hat geschrieben:gewaltschrauber hat geschrieben:Ich zahle 194,00€ Steuer.
Mal schauen ob ich das in Frankfurt auch hinbekomme. Was hast Du dem Finanzamt vorgelegt?
AW: Besteuerung mit LPG
Habe nun in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 geschaut.
Im Feld p3 Benzin/Flüssiggas im Feld v7 (Co) steht jetzt 203 . Also wird sich die KFZ Steuer wohl auch anpassen.
Um noch besser zu werden ist wohl monovalenter Betrieb mit Benzintankverkleinerung notwendig.
http://nivatechnik.de/viewtopic.php?p=115137#p115137
Im Feld p3 Benzin/Flüssiggas im Feld v7 (Co) steht jetzt 203 . Also wird sich die KFZ Steuer wohl auch anpassen.
Um noch besser zu werden ist wohl monovalenter Betrieb mit Benzintankverkleinerung notwendig.
http://nivatechnik.de/viewtopic.php?p=115137#p115137
Re: Besteuerung mit LPG
Moin Moin,
mein Auto ist am Bodensee zugelassen mit einer BRC Anlage mit 209g und ich bezahle 231 € Kfz Steuer !
EZ: 10/ 2013
Grüße Pati
mein Auto ist am Bodensee zugelassen mit einer BRC Anlage mit 209g und ich bezahle 231 € Kfz Steuer !
EZ: 10/ 2013
Grüße Pati


