Kann mir jemand sagen ob man hier in Deutschland für diese Front eine Abnahme bekommt?
So wie ich das sehe ist die Stossstange ausgebaut und an dieser Aufnahme der Bullenfänger angebracht, lieg ich da richtig?
Darf das Nummernschild hier sitzen?
Wo gibts den Bullenfänger und evtl. - wenn es denn eine spezielle Halterung fürs das Nummerschild ist - selbige zu kaufen?
Kennzeichen: Wenn es nicht mehr als 30° geneigt ist, dann ists kein Problem. Braucht auch keine Abnahme (siehe Suchfunktion mit Stichwort "Kennzeichen").
Eine Abnahme der "Windenstoßstange" halte ich für ziemlich sehr unmöglich. Aber nicht für gänzlich Unmöglich.
timo
Lada 212140 (Niva) Bj. 08 -> MPI, AHK 1.9t, Prins VSI LPG, via Lada Deutschland Dacia Dokker Bj. `19 "Steh auf und geh auf die Straße [...] die hinabführt und öde ist, [...] geh hin, und halte Dich zu diesem Wagen !"
Apostelgeschichte 8, 26b+29
Ich würde meinen Niva samt Bild zum TÜV bringen und fragen, dann bekommst du sicher eine hilfreiche Antwort, welche dir das Vermuten erspart.
Da wahrscheinlicher keiner in D eine Zulassung für diesen Umbau hat, sonst würde hier gleich einer schreiben " jau, geht", ist es wohl eher problematisch. Ist aber wiederum Spekulation.
Die meisten Bullenfänger die man hier bei uns auf der Strasse an den kleinen SUVs wie Vitara, Jimmny und Co. sieht, sehen so aus wie hier - ich darf wieder einen von st.alban seinen schönen Kisten nennen -. Da gehen die Bullenfänger auch aussen rum und sitzen somit vor der Stange und ich kann mir nicht vorstellen dass die bei den Schickimicki SUVs alle nicht eingetragen sind.
Das sind alles Bügel die vor dem Stichtag (ich glaub 25. Mai 2007) eingetragen wurden. Danach gab´s bzw. gibts keine Eintragung mehr! Es dürfen nur noch sog. Stylingbügel verbaut werden, der bei (ich glaube) 100kg Aufprallkraft wegklappt. Und für die gibts dann ne EG-Typfreigabe oder wie das Ding heißt, also Eintragungsfrei!
Ne "Windenstoßstange" per Einzelabnahme könnt da schon eher gehen! Mit dem richtigen Prüfer is schon was machbar, aber die sind fast genauso selten wie rostfreie gebrauchte Heckklappen vom 1600er
Uli1979 hat geschrieben:Das sind alles Bügel die vor dem Stichtag (ich glaub 25. Mai 2007) eingetragen wurden. Danach gab´s bzw. gibts keine Eintragung mehr! Es dürfen nur noch sog. Stylingbügel verbaut werden, der bei (ich glaube) 100kg Aufprallkraft wegklappt. Und für die gibts dann ne EG-Typfreigabe oder wie das Ding heißt, also Eintragungsfrei!
Ne "Windenstoßstange" per Einzelabnahme könnt da schon eher gehen! Mit dem richtigen Prüfer is schon was machbar, aber die sind fast genauso selten wie rostfreie gebrauchte Heckklappen vom 1600er
Interessante Information, danke Dir !
Kannst Du ein paar Windenstoßstangen benennen, was kauft man da? Was ist was gescheites qualitätsmässig?
Ist es eigendlich erlaubt, wenn ich die Frontstoßstange links + rechts ein Stück absäge u n d dann die abgesägten Seiten mit einer runden Kappe (Schutz) versehe. Also, eine sogenannte "Stummelstßstange". Ich hab das irgendwo hier auf einem Bild gesehen.
Ich weiss, dass keine spitzen und scharfkantigen Teile am Fahrzeug sein dürfen, wegen einer evtl. Verletzungsgefahr bei Unfällen.
Kann hierzu (Stummelstoßstange) jemand etwas schreiben?
Ah ok, das ebay Teil ist der, den Romi auch anbietet.
Gibts jemand der den Bügel der vor den Felgen liegt schon angebaut gesehen hat, ein Bildchen vielleicht?
Zur Eintragung des Frontbügels hat mir ein Jagdkollege mit Niva berichtet, dies sein noch möglich, da dieser TÜVler es so sieht:
Beide Teile (Niva und Bügel) waren vor dem Stichtag im Verkehr, also trägt er es auch problemlos ein. Belegen konnte/wollte er es nicht, da ja der Eintragungsbericht bei de Zulassungstelle verbleibt, aber ich weiß wo er zum TÜV fährt. Wenn dem so ist, kauf ich noch nen Niva und einen Bügel, wie bei st.alban geht der Trend zum VIERT NIVA.