wie Anhängelast 1450 auf 1900 umschreiben?
Moderator: christian@nivatechnik.de
Re: wie Anhängelast 1450 auf 1900 umschreiben?
Solange das Fahrzeug nicht in der Klasse M1G zugelassen ist gilt es rein rechtlich auch nicht als Geländefahrzeug. Also darf man normalerweise auch nicht das 1,5 fache ziehen...
Gruß
Sebastian
Gruß
Sebastian
Lada Niva, 1700i, Nessi, Bj. 2012
Raid 1, Trittbretter, AHK, Haubenlifter, 4 Innenkotflügel, Teppich, MS geflutet, Türöffner aus Metall, Melber Felgen, TM+50 Fahrwerk, Prins VSI 2, Radlager XXL, Antriebswellen VALRacing +10mm, diverse Kleinigkeiten...
Kawasaki GPZ 500 s, EX500 D5, Bj. 1998
Simson Schwalbe KR51/2
Raid 1, Trittbretter, AHK, Haubenlifter, 4 Innenkotflügel, Teppich, MS geflutet, Türöffner aus Metall, Melber Felgen, TM+50 Fahrwerk, Prins VSI 2, Radlager XXL, Antriebswellen VALRacing +10mm, diverse Kleinigkeiten...
Kawasaki GPZ 500 s, EX500 D5, Bj. 1998
Simson Schwalbe KR51/2
Re: wie Anhängelast 1450 auf 1900 umschreiben?
Mahlzeit, keine Frage, dass der Niva ein Geländewagen ist!
Aber er ist eben nicht so klassifiziert... Also ist er's auf dem Papier auch nicht (kein G).
Aber er ist eben nicht so klassifiziert... Also ist er's auf dem Papier auch nicht (kein G).
Lada Niva MPI EURO 4, Bj. 2007
- lada-horst
- Beiträge: 2031
- Registriert: 27. Dezember 2005, 20:38
Re: wie Anhängelast 1450 auf 1900 umschreiben?
Hallo Leute,
Nun mal bitte ganz langsam mit den jungen Pferden... ( ich habe genau das Thema Anhängelast gerade bei einer Weiterbildung mit einem Fahrschullehrer diskutiert)
(und ich hatte Recht)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 und bei motorisierten Krankenfahrstühlen darf höchstens 50 Prozent der Leermasse des Fahrzeugs betragen.
(2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden einachsige Anhänger ohne bauartbedingt ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.
(2a) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für das Abschleppen von betriebsunfähigen Fahrzeugen.
Da steht etwas, wie Geländefahrzeuge beschaffen sein müssen:
Zitat der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG:
4. GELÄNDEFAHRZEUGE (Symbol G)
4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge,
wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
— mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse,
die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können,
wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
— mit mindestens einer Differenzialsperre oder mindestens einer Einrichtung,
die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; als Einzelfahrzeug müssen
sie eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen
durch Berechnung.
Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen
erfüllen:
— der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
— der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
— der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
— die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm
betragen,
— die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm
betragen,
— die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm
betragen.
Der Niva ist der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG nach ein Geländefahrzeug, daher Anhängelast das maximal 1,5 fache des ZGG !
Grüße
Horst
Nun mal bitte ganz langsam mit den jungen Pferden... ( ich habe genau das Thema Anhängelast gerade bei einer Weiterbildung mit einem Fahrschullehrer diskutiert)
(und ich hatte Recht)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 und bei motorisierten Krankenfahrstühlen darf höchstens 50 Prozent der Leermasse des Fahrzeugs betragen.
(2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden einachsige Anhänger ohne bauartbedingt ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.
(2a) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für das Abschleppen von betriebsunfähigen Fahrzeugen.
Da steht etwas, wie Geländefahrzeuge beschaffen sein müssen:
Zitat der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG:
4. GELÄNDEFAHRZEUGE (Symbol G)
4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge,
wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
— mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse,
die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können,
wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
— mit mindestens einer Differenzialsperre oder mindestens einer Einrichtung,
die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; als Einzelfahrzeug müssen
sie eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen
durch Berechnung.
Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen
erfüllen:
— der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
— der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
— der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
— die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm
betragen,
— die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm
betragen,
— die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm
betragen.
Der Niva ist der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG nach ein Geländefahrzeug, daher Anhängelast das maximal 1,5 fache des ZGG !
Grüße
Horst
Niva: 21214, EZ 07, Prins LPG, Alltags Familienauto, Arbeitsgerät, Zugfahrzeug, Reise - Tourwagen, Spaßmobil, Gelegenheits Trial Niva.
Re: wie Anhängelast 1450 auf 1900 umschreiben?
Also ich habe jetzt versucht die HAK-Kupplung aufzulasten. Es sieht aber aus als würde das nicht gehen. LADA Deutschland stellt für diese Kupplung keine Bescheinigung aus. Ich werde in den nächsten Tagen mal mit dem TÜV-Prüfer meines Vertrauens reden ob man da noch was anderes machen kann, aber den einfachen Weg scheint es nicht zu geben.
Gruß
Rainer
Gruß
Rainer
Lada Niva BJ 2013
- Heisseluft
- Beiträge: 3185
- Registriert: 2. November 2008, 22:41
Re: wie Anhängelast 1450 auf 1900 umschreiben?
Horst, da bist du auf dem Holzweg...Recht hast du, aber nur wenn du den Niva beim Tüv umschlüsseln lässt.
Hätte, könnte, wäre, würde interessiert den Prüfer nicht. Du brauchst die Eintragung in die Fz.-Papiere!
Erst dann kannst du so argumentieren, dann ist es nämlich Amtlich, dass er offiziell ein Geländewagen ist, vorher ist es eben ein Pkw...
Dann tun sich noch ganz andere Türen auf, wie dass die Kupplungshöhe nicht mehr von Belang ist...
Ich hab das schon öfter mit meinem Tüver durchgekaut...man kennt sich halt, dann kann man darüber offen sprechen...
Hätte, könnte, wäre, würde interessiert den Prüfer nicht. Du brauchst die Eintragung in die Fz.-Papiere!
Erst dann kannst du so argumentieren, dann ist es nämlich Amtlich, dass er offiziell ein Geländewagen ist, vorher ist es eben ein Pkw...
Dann tun sich noch ganz andere Türen auf, wie dass die Kupplungshöhe nicht mehr von Belang ist...
Ich hab das schon öfter mit meinem Tüver durchgekaut...man kennt sich halt, dann kann man darüber offen sprechen...
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- lada-horst
- Beiträge: 2031
- Registriert: 27. Dezember 2005, 20:38
Re: wie Anhängelast 1450 auf 1900 umschreiben?
Hallo Sven,Heisseluft hat geschrieben:Horst, da bist du auf dem Holzweg...
ich glaube wir reden aneinander vorbei.
Unser Niva hat eine eingetragene Anhängelast von 1900Kg auf Grund des von mir weiter oben beschriebenen Zusammenhangs und einer Freigabe von Lada D.
Diese Freigabe wäre aber nicht ohne die beschriebenen Regelungen der STVZO §42 machbar.
In den Papieren steht weiterhin M1 Kombilimosine.
Hier kommt dann der erwähnte Anhang II RiLi 70/156 EWG Punkt 4.1 zum tragen:
Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge,
wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
— mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse,
die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können,
wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
— mit mindestens einer Differenzialsperre oder mindestens einer Einrichtung,
die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; als Einzelfahrzeug müssen
sie eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen
durch Berechnung.
Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen
erfüllen:
— der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
— der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
— der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
— die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm
betragen,
— die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm
betragen,
— die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm
betragen.
Man beachte das Wort "gelten", es steht nicht da "sind"!!
Gruß
Horst
Niva: 21214, EZ 07, Prins LPG, Alltags Familienauto, Arbeitsgerät, Zugfahrzeug, Reise - Tourwagen, Spaßmobil, Gelegenheits Trial Niva.
- Heisseluft
- Beiträge: 3185
- Registriert: 2. November 2008, 22:41
Re: wie Anhängelast 1450 auf 1900 umschreiben?
Genau DAS hatte ich mit einem DEKRA Sachverständigen durch...genau daraufhin KANN eine Eintragung als Geländewagen erfolgen, wobei das beim Niva im Serienloock wieder schwierig wird, weil nicht mindestens eine Achssperre vorhanden ist (es gilt auch LSD o.ä.), das sperrbare Mitteldiff gilt nicht als Sperre, nebenbei bemerkt,....
Was nun Lada D da "gemauschelt hat" wissen wir nicht...siehe auch "Kleinserienhersteller" aus letzter Zeit...
Die Tüver tun sch recht schwer bei solchen Dingen, ich kenne es aus der Jeepszene, da gibt es die gleichen Autos, einer in Jefferson hergestellt, der andere in Graz...der eine darf 2500 kg ziehen, der andere 3500kg...es gibt keinen Weg, nicht mal für Geld, den aus Jefferson aufzulasten...identische Karren, alles gleich, Baujahr, Motor, Achsen, Bremsen...
Wenn es so einfach wäre, wie du schreibst, helfe doch unseren Freunden hier...
...fahr mit ihnen zum Tüv und diskutiere dort.
Was nun Lada D da "gemauschelt hat" wissen wir nicht...siehe auch "Kleinserienhersteller" aus letzter Zeit...
Die Tüver tun sch recht schwer bei solchen Dingen, ich kenne es aus der Jeepszene, da gibt es die gleichen Autos, einer in Jefferson hergestellt, der andere in Graz...der eine darf 2500 kg ziehen, der andere 3500kg...es gibt keinen Weg, nicht mal für Geld, den aus Jefferson aufzulasten...identische Karren, alles gleich, Baujahr, Motor, Achsen, Bremsen...
Wenn es so einfach wäre, wie du schreibst, helfe doch unseren Freunden hier...
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- lada-horst
- Beiträge: 2031
- Registriert: 27. Dezember 2005, 20:38
Re: wie Anhängelast 1450 auf 1900 umschreiben?
Hallo Sven,
ich schildere hier nur meine Sichtweise der Sachlage, die ich in einigen Gesprächen mit Verantworlichen bei Lada D, dem Leiter der TÜV Prüfstelle in Uelzen sowie einigen Fahrlehren hinterfragt, diskutiert und bestätigt bekommen habe.
Daher auch der Verweis auf die STVZO/ deren Anlagen bzw. die Zitate daraus.
Scheinbar wir das ( leider) nicht bei allen Prüforganisationen / bzw. deren Verantwortlichen Ingenieren so gesehen.
Ich hoffe trotzdem, dem ein oder anderen der Forumsuser sind diese Infos nützlich.
Unabhängig davon gibt es aus meiner Sicht keinen Grund im Forum "Spitzen" zu verteilen oder sich sogar anzufeinden.
Mit freundlichen Grüßen
Horst
ich schildere hier nur meine Sichtweise der Sachlage, die ich in einigen Gesprächen mit Verantworlichen bei Lada D, dem Leiter der TÜV Prüfstelle in Uelzen sowie einigen Fahrlehren hinterfragt, diskutiert und bestätigt bekommen habe.
Daher auch der Verweis auf die STVZO/ deren Anlagen bzw. die Zitate daraus.
Scheinbar wir das ( leider) nicht bei allen Prüforganisationen / bzw. deren Verantwortlichen Ingenieren so gesehen.
Ich hoffe trotzdem, dem ein oder anderen der Forumsuser sind diese Infos nützlich.
Unabhängig davon gibt es aus meiner Sicht keinen Grund im Forum "Spitzen" zu verteilen oder sich sogar anzufeinden.
Mit freundlichen Grüßen
Horst
Niva: 21214, EZ 07, Prins LPG, Alltags Familienauto, Arbeitsgerät, Zugfahrzeug, Reise - Tourwagen, Spaßmobil, Gelegenheits Trial Niva.
- Heisseluft
- Beiträge: 3185
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Re: wie Anhängelast 1450 auf 1900 umschreiben?
War ich unfreundlich?
Kann ich mir gar nicht vorstellen....scheinbar haben wir beide Recht...ist halt nicht so einfach, wie es sich schreibt...

Kann ich mir gar nicht vorstellen....scheinbar haben wir beide Recht...ist halt nicht so einfach, wie es sich schreibt...
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- lada-horst
- Beiträge: 2031
- Registriert: 27. Dezember 2005, 20:38
Re: wie Anhängelast 1450 auf 1900 umschreiben?
Hallo,
wegen diverser Fragen zu der 1900 kg Anhängelast hier noch mal die Kopie meiner Beiträge aus diesem Thema:
http://nivatechnik.de/viewtopic.php?f=5 ... 7&start=60
Also der normale Niva darf:
ungebremst ( Ziffer O.2 ): 400 kg
gebremst ( Ziffer O.1 ): 1490 kg
bei einer
Stützlast von ( Ziffer 13 ): 60 kg
und einem zulässigen Zug Gesamtgewicht ( Niva Typ 21214 BJ 2007 ) von: 3100 kg
ziehen.
Diese Daten sind die normalen Werte und bei Anbau einer Anhängerzugvorrichtung muss nichts weiter gemacht werden.
Möchtest du jedoch etwas mehr ziehen, musst die (bei unserem Igor war es die spezielle GDW für Gas Niva mit Unterflurtanks) Anhängezugvorrichtung ( bei unserem Igor war es mit einer Freigabe von Lada Automobil GmbH ) per Einzelabnahme ( Tüv oder Dekra) eingetragen und die Daten durch die Zulassungstelle in den Fahrzeugpapieren ( Zulassungsbescheinigung Teil I ) berichtigt werden.
Dann gelten folgende Werte mit der GDW Anhängerkupplung :
der Niva mit der spezillen Anhängezugvorrichtung und Einzelabnahme darf:
ungebremst( Ziffer O.2 ): 600 kg
gebremst( Ziffer O.1 oder weiter unten bei Bemerkungen): 1900 kg ( bis max 8% Steigung )
bei einer
Stützlast von ( Ziffer 13 ): 75 kg
und einem zulässigen Zug Gesamtgewicht ( Niva Typ 21214 BJ 2007 ) von: 3510 kg
ziehen.
Gerade die Änderung des zulässigen Zug Gesamtgewichts am Typenschild im Motorraum und in den Fahrzeugpapieren wird oft nicht gemacht.
Daher war meine Anmerkung, das du besonders darauf achten solltest!
Bei Fahrzeugen die nicht über Lada Buxtehude Importiert wurden wird es oft schwer die Freigabe, was das zulässig Zug Gesamtgewicht betrifft, zu erlangen.
Oder vor dem Kauf wenn schon 1900 kg Anhängelast eingetragen sind, schauen ob auch alle anderen genannten Werte eingetragen sind und auf dem Typenschild im Motorraum des Lada Niva geändert wurden.
Das geht jedoch nur mit der Sonderabnahme und wenn, dann sollte man doch auch gleich alles richtig eintragen / ändern lassen.
Hallo,
hier nochmal ein kleiner Nachtrag zum Fahrzeugtypenschild die Sondereintragung der AHK betreffend.
Auszug aus Wipikedia:
Auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Typenschild für Kraftfahrzeuge sind nach der Verordnung (EU) Nr. 19/2011 über die Typgenehmigung des gesetzlich vorgeschriebenen Fabrikschilds und der Fahrzeug-Identifizierungsnummer für Kraftfahrzeuge zur folgende Angaben in der nachstehenden Reihenfolge unauslöschbar aufzuführen:
Name des Herstellers
vollständige Typgenehmigungsnummer
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
technisch zulässige Gesamtmasse
technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination
technisch zulässige Gesamtmasse je Achse, angegeben in der Reihenfolge von vorn nach hinten.
das sieht bei unseren Niva dann so aus :
( Das Typenschild bedfindet sich im Motorraum an der Spritzwand zur Insassenkabine )
Mann kann gut die nachträgliche Änderung mit Schlagzahlen hinter den 3100 kg in der Zeile für das zulässige Zug-Gesamtgewicht erkennen.
Grüße
Horst
wegen diverser Fragen zu der 1900 kg Anhängelast hier noch mal die Kopie meiner Beiträge aus diesem Thema:
http://nivatechnik.de/viewtopic.php?f=5 ... 7&start=60
Also der normale Niva darf:
ungebremst ( Ziffer O.2 ): 400 kg
gebremst ( Ziffer O.1 ): 1490 kg
bei einer
Stützlast von ( Ziffer 13 ): 60 kg
und einem zulässigen Zug Gesamtgewicht ( Niva Typ 21214 BJ 2007 ) von: 3100 kg
ziehen.
Diese Daten sind die normalen Werte und bei Anbau einer Anhängerzugvorrichtung muss nichts weiter gemacht werden.
Möchtest du jedoch etwas mehr ziehen, musst die (bei unserem Igor war es die spezielle GDW für Gas Niva mit Unterflurtanks) Anhängezugvorrichtung ( bei unserem Igor war es mit einer Freigabe von Lada Automobil GmbH ) per Einzelabnahme ( Tüv oder Dekra) eingetragen und die Daten durch die Zulassungstelle in den Fahrzeugpapieren ( Zulassungsbescheinigung Teil I ) berichtigt werden.
Dann gelten folgende Werte mit der GDW Anhängerkupplung :
der Niva mit der spezillen Anhängezugvorrichtung und Einzelabnahme darf:
ungebremst( Ziffer O.2 ): 600 kg
gebremst( Ziffer O.1 oder weiter unten bei Bemerkungen): 1900 kg ( bis max 8% Steigung )
bei einer
Stützlast von ( Ziffer 13 ): 75 kg
und einem zulässigen Zug Gesamtgewicht ( Niva Typ 21214 BJ 2007 ) von: 3510 kg
ziehen.
Gerade die Änderung des zulässigen Zug Gesamtgewichts am Typenschild im Motorraum und in den Fahrzeugpapieren wird oft nicht gemacht.
Daher war meine Anmerkung, das du besonders darauf achten solltest!
Bei Fahrzeugen die nicht über Lada Buxtehude Importiert wurden wird es oft schwer die Freigabe, was das zulässig Zug Gesamtgewicht betrifft, zu erlangen.
Oder vor dem Kauf wenn schon 1900 kg Anhängelast eingetragen sind, schauen ob auch alle anderen genannten Werte eingetragen sind und auf dem Typenschild im Motorraum des Lada Niva geändert wurden.
Das geht jedoch nur mit der Sonderabnahme und wenn, dann sollte man doch auch gleich alles richtig eintragen / ändern lassen.
Hallo,
hier nochmal ein kleiner Nachtrag zum Fahrzeugtypenschild die Sondereintragung der AHK betreffend.
Auszug aus Wipikedia:
Auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Typenschild für Kraftfahrzeuge sind nach der Verordnung (EU) Nr. 19/2011 über die Typgenehmigung des gesetzlich vorgeschriebenen Fabrikschilds und der Fahrzeug-Identifizierungsnummer für Kraftfahrzeuge zur folgende Angaben in der nachstehenden Reihenfolge unauslöschbar aufzuführen:
Name des Herstellers
vollständige Typgenehmigungsnummer
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
technisch zulässige Gesamtmasse
technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination
technisch zulässige Gesamtmasse je Achse, angegeben in der Reihenfolge von vorn nach hinten.
das sieht bei unseren Niva dann so aus :
( Das Typenschild bedfindet sich im Motorraum an der Spritzwand zur Insassenkabine )
Mann kann gut die nachträgliche Änderung mit Schlagzahlen hinter den 3100 kg in der Zeile für das zulässige Zug-Gesamtgewicht erkennen.
Grüße
Horst
Niva: 21214, EZ 07, Prins LPG, Alltags Familienauto, Arbeitsgerät, Zugfahrzeug, Reise - Tourwagen, Spaßmobil, Gelegenheits Trial Niva.