Beddong hat geschrieben: 12. November 2021, 18:38
Wo steht in der Typgenehmigung 215/75R15?
Ähm - keine Ahnung.
Beddong hat geschrieben: 12. November 2021, 18:38
Auf dem Bild ist ein Sonderrad (Dotz) und die Schlappen müssen abgenommen und Eingetragen werden!
Hm. Idealerweise hätte das natürlich die ursprüngliche Händler gemacht, der das Auto so verkauft hat, oder?
Nordie hat geschrieben: 12. November 2021, 19:09
Zu 1. bei der Dekra (z.B.) gibt es auch ein System, welches die Rad-Reifen-Kombinationen ausspuckt, welche das Fahrzeug fahren darf. Der Aussage der GTÜ kann ich zustimmen. Es stehen nicht mehr alle Kombinationen im Fahrzeugschein.
Interessant ist das Thema allerdings bei den „neuen“ Nivas, die per Einzelabnahme zugelassen sind, und keine Betriebserlaubnisnummer im Brief/Schein stehen haben
Ja aber dann müsste die Verkehrspolizei ja auch Zugriff auf dieses System haben. Wie sollen die sonst nachvollziehen, was passt? Hm.
jhl hat geschrieben: 12. November 2021, 18:52
Der Reifen müsste dann aber die alte M+S Kennzeichnung haben. Die kann ich auf dem Foto nicht ausmachen.
Ja, die ist eindeutig nicht drauf.
jhl hat geschrieben: 12. November 2021, 18:52
Meiner Meinung und Erfahrung nach sind aber MT-Reifen, ob mit alter oder neuer Winterreifenkennung, aufgrund des Profils nicht wintertauglich. Es braucht schon Lamellen, um auf winterlichen Straßen sicher unterwegs zu sein.
Okay. Mir geht's hier aber erst mal darum, ob es rechtlich passt.
TaigaAlex hat geschrieben: 12. November 2021, 19:52
Meine Dotz und BF Goodrich AT in 215/75 R15 habe ich bei der Dekra eintragen lassen. Laut Prüfer steht das so
im Gutachten der Felgen unter den Auflagen.
Was steht da drin? Dass man die [in den Fahrzeugschein] eintragen lassen muss? Und wann war das? (Solche Sachen ändern sich ja auch mal, das wäre ja ggf. genau die Aussage vom GTÜ: "[...]mittlerweile nicht mehr alle Reifengrößen im Schein[...]").