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Dotz Felgen

Verfasst: 26. Januar 2015, 14:56
von karsti
Hallo zusammen!
Ich bin der Karsten aus Thüringen und habe mir gerade einen neuen Lada Taiga Sondermodell "Snow" bestellt. :)
Das Auto bekomme ich vom Deutschen Lada Händler mit den originalen
Kamaz Reifen ausgeliefert.
Parrallel dazu wollte ich mir, die von Lada angebotenen Dotz-Felgen mit Reifen extra ( beim Onlinehändler meines Vertrauens) bestellen. (DOTZ PHARAO 13" +YOKOHAMA G 012 215/70 R15 98 S)
Meine Frage ist, sind die Räder original schon im Fahrzeugschein eingetragen oder muß ich bei der Zulassung des Fahrzeuges die ABE von den Rädern mitbringen?
Hat jemand Erfahrung mit der von Lada eingebauten Gas-Anlage bzw. Faltschiebedach?
Was hat die Antenne fahrzeugseitig für einen Anschluß? Ich lasse die Holm Antenne und die Blaupunkt Lautsprecher einbauen.

Vielen Dank für eure Unterstützung, LG Karsten

Dotz Felgen

Verfasst: 26. Januar 2015, 15:08
von tulpinchen
Glückwunsch, Karsten, und willkommen! Weißt Du schon, wie lange Du warten musst?

Ich habe die Prins-Anlage (wurde allerdings nicht von Lada DE eingebaut, sondern von meinem Händler) und ein Faltdach von Lada DE. Prins funzt einwandfrei, Schiebedach ist dicht.

DOTZ hab' ich auch und meine, die wären separat eingetragen worden.

Was hat denn der "Snow" so als Schnickschnack?


Grüsse, Katja.

Re: Dotz Felgen

Verfasst: 26. Januar 2015, 15:15
von karsti
Hallo Katia,

Der Snow hat die Radhausverkleidung 4x, die Anhängekupplung, Fussraumschalen und kleine Wildwanne dabei.

LG karsten

Re: Dotz Felgen

Verfasst: 26. Januar 2015, 15:16
von karsti
Und ich muss ca 4 Wochen warten.

Re: Dotz Felgen

Verfasst: 26. Januar 2015, 15:40
von Uli1979
Räder mußt eintragen lassen, Prins-Gasanlage läuft super (meine schon ca. 100tkm im zweiten Auto), Faltdach kann ich nix zu sagen. Fettparty nicht vergessen!!!

Dotz Felgen

Verfasst: 26. Januar 2015, 16:16
von tulpinchen
karsti hat geschrieben:Der Snow hat die Radhausverkleidung 4x, die Anhängekupplung, Fussraumschalen und kleine Wildwanne dabei.
Da muss man erst mal drauf kommen, bei dem Equipement ein Modell "Snow" zu nennen! k..


Grüsse, Katja.

Re: Dotz Felgen

Verfasst: 26. Januar 2015, 18:49
von potain
user has moved away

Re: Dotz Felgen

Verfasst: 26. Januar 2015, 19:55
von karsti
es ist nichts breiter, habe nur die Radhausschalen drin.

Gruß Karsten

Re: Dotz Felgen

Verfasst: 26. Januar 2015, 20:12
von on500
Hallo .,.
Ich bin der Meinung das die Felgen ab Bj 2011 nicht mehr eingetragen werden
Für mein Niva habe ich ein Pampflet(weiß jetzt nicht wie es heißt ö., ö., )
von Lada D mitbekommen wo sämmtliche Daten und Reifen, Felgenkombination
Aufgelistet sind
Gruß Andreas

Re: Dotz Felgen

Verfasst: 26. Januar 2015, 22:01
von haase1970
on500 hat geschrieben:Hallo .,.
Ich bin der Meinung das die Felgen ab Bj 2011 nicht mehr eingetragen werden
Für mein Niva habe ich ein Pampflet(weiß jetzt nicht wie es heißt ö., ö., )
von Lada D mitbekommen wo sämmtliche Daten und Reifen, Felgenkombination
Aufgelistet sind
Gruß Andreas
Kannst das mal aufzeigen?

Re: Dotz Felgen

Verfasst: 26. Januar 2015, 22:17
von on500
Leider bin ich die Woche unterwegs
und komme erst Freitag wieder Nachhause
Aber ich glaub das ist das COC ö.,
Hab da noch was gefunden
So sind Reifen im Fahrzeugschein vermerkt

Sie müssen klar unterscheiden, ob Sie einen neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) oder einen anderen Fahrzeugschein haben, denn es gibt da große Unterschiede, ob Sie andere Reifen verwenden dürfen.

Wenn Sie einen alten Fahrzeugschein haben, dann sind dort alle Reifen vermerkt, die Sie fahren dürfen. Andere Reifengrößen sind nicht erlaubt. Unter Umständen können Sie bestimmte Reifen nachträglich eintragen lassen.
Haben Sie einen neuen Fahrzeugschein, dann ist dort nur eine Reifengröße eingetragen, diese muss nicht mit den Reifen übereinstimmen, die Sie tatsächlich montiert haben. Selbst bei einem Neuwagen kann es sein, dass andere Reifen montiert sind, als die, die im Schein stehen. Sofern die Reifen in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung erfasst sind, brauchen Sie diese auch nicht eintragen zu lassen.
Ausschlaggebend für die zugelassene Reifengröße ist beim neuen Fahrzeugschein also die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC). Diese sollten Sie bei der Auslieferung des Wagens bekommen haben. Liegt Ihnen diese nicht vor, dann fordern Sie eine beim Händler oder beim Hersteller an.

Eintragen von anderen Reifengrößen

Grundsätzlich dürfen Sie nur Reifen auf Ihrem Auto verwenden, die in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung für Ihr Fahrzeug vermerkt sind. Wenn Sie also eine andere Reifengröße, als im Fahrzeugschein angegeben, fahren wollen, schauen Sie in die CoC, vielleicht können Sie den Wunschreifen ohne Probleme fahren. Sie brauchen diesen nicht eintragen zu lassen.
Haben Sie einen alten Fahrzeugschein und wollen Sie dort eine technische Änderung eintragen lassen, bekommen Sie in der Regel einen neuen. Somit gelten alle Reifengrößen, die in der CoC erlaubt sind, auch in diesem Fall.
Wenn Sie Reifen fahren wollen, die in der CoC nicht eingetragen sind, sollten Sie sich beim Hersteller erkundigen. Es könnte sein, dass diese Reifen zwischenzeitlich für Ihr Fahrzeug zugelassen worden sind und in der neuesten CoC für Ihr Fahrzeug vorhanden sind. Dann brauchen Sie nur diese Bescheinigung, Sie müssen die anderen Reifen nicht eintragen lassen.
Unwahrscheinlich, aber unter Umständen möglich ist es, dass Sie völlig andere Reifen über eine Einzelzulassung fahren dürfen. In dem Fall brauchen Sie entsprechende Nachweise des Reifenherstellers, ob die Reifen für Ihr Fahrzeug getestet sind, eine Bescheinigung des Herstellers über die Zulassung der Reifen bzw. ein besonderes Gutachten. Welche Papiere im Einzelnen erforderlich sind, kann Ihnen nur der zuständige Prüfingenieur sagen. Sobald Sie von diesem eine Bescheinigung haben, trägt die Zulassungsstelle Ihnen die Änderungen ein. Aber es ist unwahrscheinlich, dass Sie Reifen, die nicht in der CoC erwähnt sind, zugelassen bekommen.

Sie müssen also auf die CoC achten, wenn Sie andere Reifen, als die im Fahrzeugschein vermerkten, fahren wollen und müssen in der Regel nichts eintragen lassen.
Gruß Andreas

Re: Dotz Felgen

Verfasst: 27. Januar 2015, 09:31
von haase1970
Die COC hab ich für meinen, dort stehen aber lediglich die 16" drin.... .-.

Re: Dotz Felgen

Verfasst: 27. Januar 2015, 10:56
von LadaHarley
Ich habe folgende zwei Dokumente für die DOTZ Felgen und gehe davon aus, dass ich die Felgen nicht noch extra eintragen lassen muss:

http://www.christianheyder.de/LADA/DOTZ ... 057501.pdf
http://www.christianheyder.de/LADA/DOTZ_ABE_OPKNS.pdf

Gruß...

Re: Dotz Felgen

Verfasst: 27. Januar 2015, 11:44
von tajik-polo
Eintragen lassen muss du nicht, aber die vorschriftsmässige Anbau bescheinigen lassen. Auflage 11A des Gutachtens!

Edit: Auschlaggebend ist natürlich auch die Betriebserlaubnisnummer, im Fahrzeugschein unter "K".

Re: Dotz Felgen

Verfasst: 27. Januar 2015, 13:32
von potain
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