
wie sieht es denn mit "Arbeitsscheinwerfern" an einem Dachträger aus? Ist das erlaubt? Für Wald, Feld und Gelände reichen die ja aus, auf der Strasse dürfen sie natürlich nicht offiziell als "Scheinwerfer" benutzt werden.
Das Anschließen wäre einfacher und auch die Preise sind günstiger, im Wald geht sowas doch mal fix durch tiefhängende Äste kaputt.
eben noch gefunden: Wildnachsuche wäre ja dann "Arbeit" und die kann ich zusätzlich beleuchten *grins*
(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
grüner Niva 1.7 , BJ 2007, zweiter Besitze, nach Erwerb germanisiert.