.....also Christian, deine Frage ist durchaus berechtigt. Da meine Frau das Procedere vor einigen Jahren selber mit gemacht hat ist die Rechtslage folgende :
Das Fahrzeug muss mindestens 6 Monate alt sein und in der Zeit mindestens 6000 Km auf der Uhr haben, dann gilt er nicht mehr als Neuwagen und ist somit von der MwSt. befreit.
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Viele Grüße aus Freistadt / Oberösterreich
Ivo
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Lada 21214 M, Baujahr 06 / 2016
getreu dem Motto " back to the 80 ´s " ach was hab ich diese Zeit geliebt......