EU-Verordnung 2026/1738: Teileträger verboten ab 2028
Moderator: christian@nivatechnik.de
EU-Verordnung 2026/1738: Teileträger verboten ab 2028
Sollte das Thema schon besprochen worden sein, kann das hier gelöscht werden (ich habe aber nichts im Forum gefunden).
Die EU-Verordnung 2026/1738 regelt, ab wann ein Fahrzeug als Altauto gilt. Zusammenfassung von mir:
Definition Altfahrzeug (Anhang I)
Ein Fahrzeug gilt als Altfahrzeug, wenn eines oder mehrere der Kriterien in Teil A erfüllt sind, insbesondere: Es wurde in Einzelteile zerlegt oder zur Wiederverwendung seiner Teile demontiert.
Schwere Schäden (z. B. ausgebrannt, unter Wasser gesetzt oberhalb des Armaturenbretts).
Bestimmte sicherheitsrelevante Bauteile (Bodenkontakt, Lenkung, Bremsen, Karosserie usw.) sind technisch weder reparierbar noch austauschbar.
Was dann zu tun ist:
Pflichten bei Altfahrzeugen
Der Eigentümer muss ein Altfahrzeug unverzüglich an eine zugelassene Behandlungsanlage oder Sammelstelle übergeben. Private Demontage zur Teilegewinnung oder zum Verkauf von Teilen ist dann nicht mehr frei möglich; die fachgerechte Entnahme von Teilen vor dem Schreddern ist den zugelassenen Anlagen vorbehalten.
Das bedeutet: Ab 1. September 2028 ist die private Demontage zB eines Totalschaden-Nivas zur Teileentnahme in der Regel nicht mehr erlaubt (es sei denn, historische Ausnahme). Die konkreten Strafen in Deutschland stehen noch aus und werden bis 2029 national festgelegt. Bis dahin gilt noch die bisherige nationale Altfahrzeug-Regelung.
Ich stelle das mal so in den Raum. Betrifft einige von uns.
Die EU-Verordnung 2026/1738 regelt, ab wann ein Fahrzeug als Altauto gilt. Zusammenfassung von mir:
Definition Altfahrzeug (Anhang I)
Ein Fahrzeug gilt als Altfahrzeug, wenn eines oder mehrere der Kriterien in Teil A erfüllt sind, insbesondere: Es wurde in Einzelteile zerlegt oder zur Wiederverwendung seiner Teile demontiert.
Schwere Schäden (z. B. ausgebrannt, unter Wasser gesetzt oberhalb des Armaturenbretts).
Bestimmte sicherheitsrelevante Bauteile (Bodenkontakt, Lenkung, Bremsen, Karosserie usw.) sind technisch weder reparierbar noch austauschbar.
Was dann zu tun ist:
Pflichten bei Altfahrzeugen
Der Eigentümer muss ein Altfahrzeug unverzüglich an eine zugelassene Behandlungsanlage oder Sammelstelle übergeben. Private Demontage zur Teilegewinnung oder zum Verkauf von Teilen ist dann nicht mehr frei möglich; die fachgerechte Entnahme von Teilen vor dem Schreddern ist den zugelassenen Anlagen vorbehalten.
Das bedeutet: Ab 1. September 2028 ist die private Demontage zB eines Totalschaden-Nivas zur Teileentnahme in der Regel nicht mehr erlaubt (es sei denn, historische Ausnahme). Die konkreten Strafen in Deutschland stehen noch aus und werden bis 2029 national festgelegt. Bis dahin gilt noch die bisherige nationale Altfahrzeug-Regelung.
Ich stelle das mal so in den Raum. Betrifft einige von uns.
N2121 Bj19, 75tsd km
Autor von Kurzgeschichten, Maultrommelmusiker:
ISBN 978-3-565229-23-9
https://michaelfritsche.wixsite.com/website
https://www.youtube.com/@khomus-maultrommel2268/videos
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Bronx.1965
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Re: EU-Verordnung 2026/1738: Teileträger verboten ab 2028
Danke fürs Posten. 
Bis 01/26: Лада Нива, BA3 2121, 2009 год, Euro IV, EZ 2010.
Opel Monza A1
ML 320 als Alltags-Muli
"Die Bitternis schlechter Qualität schmeckt man länger als die Süße des kleinen Preises."
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Re: EU-Verordnung 2026/1738: Teileträger verboten ab 2028
Also betrifft es den Niva praktisch nicht, weil nicht reparierbar trifft nie zu. Einzig das Armaturenbrett würde ich im Zweifel bis zur Sonnenblende verlängern...
Warum einfach, wenn´s auch richtig geht!
Lada: Niva Bj. 82; €3 Bj. 05; €5 Bj. 11; €5 Bj. 12; Shiguli Bj. 82; Opel: Meriva Bj. 04; BMW: X5 Bj. 2005;
Gruß, Andy
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Gruß, Andy
Re: EU-Verordnung 2026/1738: Teileträger verboten ab 2028
Da bin ich ganz deiner Meinung. Viel Text in der Verordnung, aber das ist der für uns interessante Absatz:Beddong hat geschrieben: 26. September 2026, 18:34 Also betrifft es den Niva praktisch nicht, weil nicht reparierbar trifft nie zu. Einzig das Armaturenbrett würde ich im Zweifel bis zur Sonnenblende verlängern...
"Bestimmte sicherheitsrelevante Bauteile (Bodenkontakt, Lenkung, Bremsen, Karosserie usw.) sind technisch weder reparierbar noch austauschbar."
Betrifft wohl eher die "Fahrzeuge" der Zukunft.
Grüße Micha
2329 1,7 Bj.2014 Euro5 LPG/ 2121 1,7 Bj.2008 Euro4 /
Lada 2194 1,6 16V Bj.2016
Ursus C-355 Bj. 1972
AKRA Kyffhäuserhütte Artern Bj.1939
LADA NIVA IG DEUTSCHLAND e.V. Mitgliedsnummer 014
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- nadamefaltara
- Beiträge: 190
- Registriert: 17. Februar 2024, 19:47
Re: EU-Verordnung 2026/1738: Teileträger verboten ab 2028
Naja, aber wenn ich das richtig verstehe, gibt's dann keine gebrauchten Ersatzteile mehr aus Schlachtfahrzeugen?!
• 2017er Lada 2131 Urban Euro 6
• 1982er Ford Taunus TC3 1.6
• 1982er Ford Taunus TC3 1.6
Re: EU-Verordnung 2026/1738: Teileträger verboten ab 2028
Doch, aber nur durch zertifizierte Verwerter, und wenn ich es richtig verstanden habe, nur für Teile mit einer Identnummer.nadamefaltara hat geschrieben: 27. September 2026, 06:36 Naja, aber wenn ich das richtig verstehe, gibt's dann keine gebrauchten Ersatzteile mehr aus Schlachtfahrzeugen?!
N2121 Bj19, 75tsd km
Autor von Kurzgeschichten, Maultrommelmusiker:
ISBN 978-3-565229-23-9
https://michaelfritsche.wixsite.com/website
https://www.youtube.com/@khomus-maultrommel2268/videos
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Re: EU-Verordnung 2026/1738: Teileträger verboten ab 2028
Dann frage ich mich, wie das funktionieren soll wenn ich ein "Bastlerfahrzeug" kaufe und daraus Teile verkaufe...Ist ja kein "Schrottfahrzeug". Oder ich tausche ein Getriebe und arbeite das Alte auf...ist auch nicht aus einem Schrottfahrzeug. Mal wieder nen typischer Fall von "nicht drüber nachgedacht" 
Wie die PPWR...ich verschicke nix mehr ins Ausland, aber wenn ein "Kumpel" was bei mir abholt, und der Kumpel verschickt es, ist es ok. Total Banane!!!
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Warum einfach, wenn´s auch richtig geht!
Lada: Niva Bj. 82; €3 Bj. 05; €5 Bj. 11; €5 Bj. 12; Shiguli Bj. 82; Opel: Meriva Bj. 04; BMW: X5 Bj. 2005;
Gruß, Andy
Lada: Niva Bj. 82; €3 Bj. 05; €5 Bj. 11; €5 Bj. 12; Shiguli Bj. 82; Opel: Meriva Bj. 04; BMW: X5 Bj. 2005;
Gruß, Andy
Re: EU-Verordnung 2026/1738: Teileträger verboten ab 2028
Ein endgültig nicht mehr fahrbereites Fahrzeug als reiner Teileträger = Altfahrzeug → Pflicht zur Abgabe an eine zugelassene Behandlungsanlage. Privater Verkauf als Teileträger ist damit nicht erlaubt.Beddong hat geschrieben: 27. September 2026, 07:33 Dann frage ich mich, wie das funktionieren soll wenn ich ein "Bastlerfahrzeug" kaufe und daraus Teile verkaufe...Ist ja kein "Schrottfahrzeug". Oder ich tausche ein Getriebe und arbeite das Alte auf...ist auch nicht aus einem Schrottfahrzeug. Mal wieder nen typischer Fall von "nicht drüber nachgedacht"
Wie die PPWR...ich verschicke nix mehr ins Ausland, aber wenn ein "Kumpel" was bei mir abholt, und der Kumpel verschickt es, ist es ok. Total Banane!!!
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Autor von Kurzgeschichten, Maultrommelmusiker:
ISBN 978-3-565229-23-9
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https://www.youtube.com/@khomus-maultrommel2268/videos
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Re: EU-Verordnung 2026/1738: Teileträger verboten ab 2028
Moin zusammen liebe Leser und Leserinnen,
ich habe die VO mal überflogen und versucht zu verstehen. Diese VO tritt bzw. trat ab dem 13.08.2026 in Kraft. Die Richtlinie 2000/53/EG wird dann ab dem 01.09.2028 durch die VO ersetzt. So weit, so gut oder auch nicht. Nun ist die rechtliche Wirkung einer Richtlinie eine andere als die einer VO. Eine VO ist ab Inkrafttreten europäisches Gesetz. Daran hat sich jeder in der EU zu halten. An eine Richtlinie kann man sich halten oder diese kann auch verändert werden in den jeweiligen Mitgliedstaaten. Jetzt kommt bei mir das große "ABER". So wie ich es verstehe betrifft das nicht unsere "Altfahrzeuge". Gesetze dürfen nicht rückwirkend geltendes Recht ändern. Zumindest war es bis jetzt so. Das kann sich ja noch ändern. Es kommt darauf an, welche Pfeifen an die Macht kommen. Mit anderen Worten würde ich mir an unserer Stelle keine Sorgen machen.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren!
Grrruß Ludmilla
ich habe die VO mal überflogen und versucht zu verstehen. Diese VO tritt bzw. trat ab dem 13.08.2026 in Kraft. Die Richtlinie 2000/53/EG wird dann ab dem 01.09.2028 durch die VO ersetzt. So weit, so gut oder auch nicht. Nun ist die rechtliche Wirkung einer Richtlinie eine andere als die einer VO. Eine VO ist ab Inkrafttreten europäisches Gesetz. Daran hat sich jeder in der EU zu halten. An eine Richtlinie kann man sich halten oder diese kann auch verändert werden in den jeweiligen Mitgliedstaaten. Jetzt kommt bei mir das große "ABER". So wie ich es verstehe betrifft das nicht unsere "Altfahrzeuge". Gesetze dürfen nicht rückwirkend geltendes Recht ändern. Zumindest war es bis jetzt so. Das kann sich ja noch ändern. Es kommt darauf an, welche Pfeifen an die Macht kommen. Mit anderen Worten würde ich mir an unserer Stelle keine Sorgen machen.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren!
Grrruß Ludmilla
Taiga EZ 06/2018 AHK 1,9 t Grabber 205/75 R 15 ohne Verbreiterung Shell 10W-40 Helix HX 6
Re: EU-Verordnung 2026/1738: Teileträger verboten ab 2028
Meines Wissens gilt das auch für Altbestand:
Ab 1. September 2028 gilt die neue Regelung auch für den heutigen Altbestand. Wer ein endgültig nicht mehr fahrbereites Fahrzeug als reinen Teileträger behalten oder privat verkaufen will, sollte das vor diesem Datum klären bzw. die Übergabe an eine zugelassene Anlage einplanen.
Ab 1. September 2028 gilt die neue Regelung auch für den heutigen Altbestand. Wer ein endgültig nicht mehr fahrbereites Fahrzeug als reinen Teileträger behalten oder privat verkaufen will, sollte das vor diesem Datum klären bzw. die Übergabe an eine zugelassene Anlage einplanen.
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Re: EU-Verordnung 2026/1738: Teileträger verboten ab 2028
Ganz lesenswerte Artikel dazu:
https://fahr-dich-glücklich.de/2026/08/ ... oungtimer/
https://de.linkedin.com/pulse/verordnun ... stek-dgawf
Insbesondere Punkt 2 in dem Linkedin Artikel dürfte bezogen auf die modernen E-Raumschiffe und Verkaufspreise noch interessant werden: "Erweiterte Herstellerverantwortung" und dabei z.B. "Rücknahmesysteme organisieren" - gibts mit Sicherheit nicht für lau und wird großzügig mit eingepreist
https://fahr-dich-glücklich.de/2026/08/ ... oungtimer/
https://de.linkedin.com/pulse/verordnun ... stek-dgawf
Insbesondere Punkt 2 in dem Linkedin Artikel dürfte bezogen auf die modernen E-Raumschiffe und Verkaufspreise noch interessant werden: "Erweiterte Herstellerverantwortung" und dabei z.B. "Rücknahmesysteme organisieren" - gibts mit Sicherheit nicht für lau und wird großzügig mit eingepreist
Flo
Ersatzteilliste und Füllmengen 4x4 "M" 2015 "Import", 2101 Bj´73 Schönwetter
Ich hab doch nichts zu verbergen! Oder doch?

Ersatzteilliste und Füllmengen 4x4 "M" 2015 "Import", 2101 Bj´73 Schönwetter
Ich hab doch nichts zu verbergen! Oder doch?

- Fahrinurlaub
- Beiträge: 58
- Registriert: 20. April 2023, 16:53
Re: EU-Verordnung 2026/1738: Teileträger verboten ab 2028
Wie gut, dass es keine anderen Probleme auf der Welt gibt, die wichtiger sind und an denen sich die Politik sinnvoll abarbeiten könnte....
Lada "Taiga 4x4", Farbe 633, Ez.2018, Wiederholungstäter, vorher Niva "M", Ez 2012, Farbe 420 - ich vermisse dich
!
Re: EU-Verordnung 2026/1738: Teileträger verboten ab 2028
Hallo nochmal,
keine Panik auf der Andrea Doria oder wie hieß der Kahn nochmal? Diese VO gilt nicht für M2. Und wenn, dann erst ab 2031. Viel wichtiger ist, dass diese VO nicht für Kraftfahrzeuge gilt, die in Kleinserie produziert und auf den Markt kamen. Das ist hier der wesentliche Knackpunkt.
Grrruß Ludmilla
keine Panik auf der Andrea Doria oder wie hieß der Kahn nochmal? Diese VO gilt nicht für M2. Und wenn, dann erst ab 2031. Viel wichtiger ist, dass diese VO nicht für Kraftfahrzeuge gilt, die in Kleinserie produziert und auf den Markt kamen. Das ist hier der wesentliche Knackpunkt.
Grrruß Ludmilla
Taiga EZ 06/2018 AHK 1,9 t Grabber 205/75 R 15 ohne Verbreiterung Shell 10W-40 Helix HX 6
Re: EU-Verordnung 2026/1738: Teileträger verboten ab 2028
Danke für die links.fiorino hat geschrieben: 27. September 2026, 08:58 Ganz lesenswerte Artikel dazu:
https://fahr-dich-glücklich.de/2026/08/ ... oungtimer/
https://de.linkedin.com/pulse/verordnun ... stek-dgawf
Insbesondere Punkt 2 in dem Linkedin Artikel dürfte bezogen auf die modernen E-Raumschiffe und Verkaufspreise noch interessant werden: "Erweiterte Herstellerverantwortung" und dabei z.B. "Rücknahmesysteme organisieren" - gibts mit Sicherheit nicht für lau und wird großzügig mit eingepreist![]()
Zur Herstellerverantwortung: auch jetzt schon müssen Hersteller ihre Fahrzeuge kostenlos zurücknehmen, das ist bereits mit eingepreist.
Letztes Jahr hatten wir unseren Polo zurückgegeben, es gab sogar einen symbolischen Euro dafür (=>Kaffekasse Händler
Dieter
Re: EU-Verordnung 2026/1738: Teileträger verboten ab 2028
Ein Bastlerfahrzeug ist kein endgültig nicht mehr fahrbereites Fahrzeug, das müsste dann schon ein Gutachten belegen...und darum wird es gehen, Fahrzeuge die Von Versicherungen Tot geschrieben wurden, müssen zum Verwerter, ein angegammelter Gebrauchter ist was anderes. Zumindest würde ich das so für mich nehmen.
Warum einfach, wenn´s auch richtig geht!
Lada: Niva Bj. 82; €3 Bj. 05; €5 Bj. 11; €5 Bj. 12; Shiguli Bj. 82; Opel: Meriva Bj. 04; BMW: X5 Bj. 2005;
Gruß, Andy
Lada: Niva Bj. 82; €3 Bj. 05; €5 Bj. 11; €5 Bj. 12; Shiguli Bj. 82; Opel: Meriva Bj. 04; BMW: X5 Bj. 2005;
Gruß, Andy