Wo kein Kläger, da kein Richter.Beddong hat geschrieben: 27. September 2026, 19:11 Ein Bastlerfahrzeug ist kein endgültig nicht mehr fahrbereites Fahrzeug, das müsste dann schon ein Gutachten belegen...und darum wird es gehen, Fahrzeuge die Von Versicherungen Tot geschrieben wurden, müssen zum Verwerter, ein angegammelter Gebrauchter ist was anderes. Zumindest würde ich das so für mich nehmen.
Klägerpotential gibt es aber zb:
- das Ausschlachten und der Verkauf einzelner Teile (z. B. Lichtmaschine auf eBay) ist nicht erlaubt. Die Demontage und der Handel mit Teilen aus Altfahrzeugen ist den zugelassenen Behandlungsanlagen vorbehalten.
- Bei Unfallfahrzeugen sind meist ohnehin Gutachter involviert.